
Berlin, 17. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine rund 50 Jahre alte Waldkiefer trotz Verschattung einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus nicht gefällt werden darf. Der Kläger hatte beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Genehmigung zur Fällung des Baums beantragt, da dieser die PV-Anlage erheblich verschattet, und war abgelehnt worden.
Naturschutz überwiegt private Interessen
Die 24. Kammer wies die Klage ab. Die Waldkiefer sei aufgrund ihres Alters und Umfangs ein geschützter Baum, dessen Erhalt vorrangig zu berücksichtigen sei. Zwar habe der Gesetzgeber die Förderung erneuerbarer Energien als bedeutend anerkannt, doch trete sie in Fällen, in denen zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange aufeinandertreffen, nicht grundsätzlich hinter den Naturschutz zurück.
Im konkreten Fall überwiege das öffentliche Interesse am Erhalt des Baums das Interesse des Eigentümers an der unverschatteten Nutzung der Photovoltaikanlage. Der Baum sei vital, verkehrssicher, nur gering geschädigt und habe eine erwartete Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren. Die Minderleistung der PV-Anlage entspreche höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts und stelle keinen öffentlichen Belang dar.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.






