Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg melden höchste Asylverfahrenszahlen seit 2017

Mannheim, 17. März 2026 (JPD) Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg haben im Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg der Asylverfahren verzeichnet. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gingen an den vier erstinstanzlichen Gerichten insgesamt 31.479 Asylverfahren ein. Das entspricht einem Zuwachs von 82 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 und stellt den höchsten Wert seit 2017 dar.

Zum Jahresende waren 20.957 Asylverfahren anhängig und damit 111 Prozent mehr als im Vorjahr. Trotz dieser Entwicklung konnten die Gerichte die Verfahrensdauer weiter verkürzen. Eilverfahren dauerten im Durchschnitt 1,6 Monate, Hauptsacheverfahren 7,6 Monate. Damit zählt Baden-Württemberg nach Angaben des Deutschen Richterbundes bundesweit zu den schnellsten Verwaltungsgerichtsbarkeiten in diesem Bereich.

Zusätzliche Belastung durch Baurecht und neue Abschiebungsanträge

Auch in anderen Bereichen stiegen die Eingangszahlen. Seit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in baurechtlichen Streitigkeiten am 1. Juni 2025 erhöhte sich die Zahl der Verfahren deutlich auf 1.175 Fälle gegenüber 599 im Jahr zuvor. Mit zusätzlich geschaffenen Richterstellen konnte diese Mehrbelastung bislang aufgefangen werden.

Für das Jahr 2026 erwartet die Verwaltungsgerichtsbarkeit jedoch weitere Herausforderungen. Angesichts des hohen Bestands an Asylverfahren wird mit steigenden Verfahrensdauern gerechnet. Hinzu kommen neue Anträge auf richterliche Durchsuchungsanordnungen im Zusammenhang mit Abschiebungen, die nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind. Bis zum 10. Februar 2026 gingen bereits 315 solcher meist eilbedürftigen Anträge ein.

Auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Juni 2026 greift, könnte die Gerichte zusätzlich belasten. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Malte Graßhof, forderte deshalb eine dauerhafte personelle Verstärkung der Gerichte und verwies auf den „Pakt für den Rechtsstaat“.

Verwaltungsgerichtshof verkürzt Verfahrensdauer

Am Verwaltungsgerichtshof selbst konnten 2025 die Verfahrenszeiten in mehreren Bereichen reduziert werden. So sank die durchschnittliche Dauer von Anträgen auf Zulassung der Berufung auf 7,5 Monate nach 9,1 Monaten im Vorjahr. Berufungsverfahren dauerten im Schnitt 14,1 Monate, Beschwerdeverfahren 3,5 Monate.

Auch Verfahren zu Windkraftanlagen wurden vergleichsweise zügig abgeschlossen. Eilverfahren dauerten im Durchschnitt 4,4 Monate, Hauptsacheverfahren 14,8 Monate und damit deutlich weniger als bei anderen Großvorhaben.

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