Sachverständige bewerten Gesetzentwurf gegen SLAPP-Klagen im Bundestag unterschiedlich

Berlin, 17. März 2026 (JPD) Sachverständige haben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen im Bundestag unterschiedlich bewertet. In einer Anhörung des Rechtsausschusses am 16. März äußerten Experten sowohl Zustimmung als auch Kritik an dem Vorhaben. Die Initiative dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich äußern, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Klagen.

SLAPP steht für „strategic lawsuit against public participation“. Gemeint sind Klagen gegen Journalisten, Aktivisten oder andere Personen, die sich öffentlich äußern, mit dem Ziel, sie durch hohe Kosten und zeitlichen Aufwand einzuschüchtern. Neben dem Regierungsentwurf wurde auch ein Antrag der Fraktion Die Linke beraten, der einen stärkeren Schutz von Demokratie und Pressefreiheit fordert.

Experten sehen begrenztes SLAPP-Problem in Deutschland

Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer erklärten, in Deutschland gebe es anders als in manchen EU-Staaten kein strukturelles Problem mit solchen Klagen. Christopher Sachse, Mitglied der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg, verwies darauf, dass seine Kammer jährlich 600 bis 800 Verfahren bearbeite, ohne in den vergangenen Jahren einen missbräuchlichen Fall festgestellt zu haben. Zudem entschieden deutsche Gerichte bereits über Zulässigkeit und Streitwert von Klagen.

Auch Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, betonte den bestehenden Rechtsschutz gegen missbräuchliche Verfahren. Zugleich warnte sie davor, durch neue Regelungen den Zugang zum Recht für berechtigte Kläger einzuschränken. Der Richter am Bundesgerichtshof Peter Allgayer begrüßte, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf die Vorgaben der EU-Richtlinie beschränkt bleibe und insbesondere Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug erfasse.

Kritik richtete sich unter anderem gegen die geplante Pflicht, bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen vorab die Frage eines möglichen Missbrauchs zu prüfen. Allgayer äußerte Zweifel daran, warum diese Prüfung nicht nur auf Antrag erfolgen solle.

Kritik an Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle

Mehrere Sachverständige sahen die Hauptprobleme eher im vorgerichtlichen Bereich. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Roger Mann verwies auf einschüchternde Abmahnungen mit hohen Kostenandrohungen, die Betroffene häufig zu Unterlassungserklärungen bewegten und damit öffentliche Debatten einschränkten.

Auch Jessica Flint von der Initiative NO SLAPP berichtete von Schwierigkeiten insbesondere für Lokaljournalisten oder Blogger, sich gegen solche Maßnahmen finanzstarker Unternehmen zu verteidigen. Kritik gab es zudem an der vorgesehenen Beschränkung des Gesetzes auf grenzüberschreitende Fälle. Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte verwies darauf, dass eine klare Abgrenzung zwischen rein nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten, etwa im Internet, kaum möglich sei.

Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte deshalb, diese Einschränkung zu streichen und höhere Missbrauchsgebühren vorzusehen. Gemeinnützige Organisationen verfügten häufig nicht über ausreichende finanzielle Reserven, um langjährige Verfahren zu führen und könnten dadurch wirtschaftlich unter Druck geraten.

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