
Karlsruhe, 17. März 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag Wohnungen und weitere Räumlichkeiten mutmaßlicher Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ durchsuchen lassen. Grundlage der Maßnahmen sind Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Durchsuchungen fanden an 16 Orten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein statt. Die Ermittlungen richten sich gegen zehn Beschuldigte.
Den Verdächtigen wird die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgeworfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen sie zur Tatzeit als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes gehandelt haben. Einer Beschuldigten wird zudem Rädelsführerschaft innerhalb der Gruppe zur Last gelegt. Gegen zwei Beschuldigte wird zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Ermittlungen zur rechtsextremen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen sich die Beschuldigten zwischen April und Dezember 2024 der rechtsextremistischen Vereinigung angeschlossen haben, die sich selbst „Letzte Verteidigungswelle“ nennt. Seitdem sollen sie innerhalb der Gruppe als Mitglieder aktiv gewesen sein.
Die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung betreffen Angriffe auf Personen, die von den Tatverdächtigen für pädophil gehalten worden sein sollen. Festnahmen erfolgten nach Angaben der Bundesanwaltschaft zunächst nicht. Die Durchsuchungen dienten vor allem dazu, vorhandene Verdachtsmomente weiter zu belegen.
An den Maßnahmen waren Beamte des Bundeskriminalamtes sowie Polizeikräfte aus mehreren Bundesländern beteiligt.



