
Bonn, 13. März 2026 (JPD) In Deutschland gelten seit Freitag neue Regeln zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über elektronische Beweismittel (EBewMG) wird das sogenannte E-Evidence-Paket der Europäischen Union umgesetzt. Die Vorschriften zur Richtlinienumsetzung sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Weitere Bestimmungen folgen am 18. August 2026.
Das Gesetz reagiert auf die zunehmende Bedeutung digitaler Daten für Strafverfahren. Viele Straftaten werden über das Internet vorbereitet oder begangen, während relevante Daten häufig bei Diensteanbietern im Ausland gespeichert sind. Klassische Rechtshilfeverfahren können in solchen Fällen zeitaufwendig sein, wodurch digitale Beweismittel bereits gelöscht sein können.
EU-Regeln beschleunigen Zugriff auf digitale Beweismittel
Nach den neuen Regelungen können Strafverfolgungsbehörden sich künftig unmittelbar an Diensteanbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten wenden, um elektronische Beweismittel zu sichern oder herauszugeben. Diensteanbieter müssen Sicherungsanordnungen unverzüglich umsetzen. Für Herausgabeanordnungen gilt grundsätzlich eine Frist von zehn Tagen, in Eilfällen von acht Stunden.
Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen hierfür Empfangsbevollmächtigte benennen, sogenannte Adressaten, die entsprechende Anordnungen entgegennehmen und bearbeiten. Die Kommunikation zwischen Behörden und Anbietern erfolgt über eine von der EU eingerichtete Softwareplattform. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer zentralen Notification Platform registrieren.
Die Einhaltung der Pflichten wird in Deutschland vom Bundesamt für Justiz überwacht. Verstöße gegen Anordnungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, das Gesetz solle Ermittlungsbehörden ermöglichen, digitale Beweismittel innerhalb der EU schneller zu sichern und damit internetbasierte Kriminalität effektiver zu verfolgen.





