
Braunschweig, 2. März 2026 (JPD) Das Sozialgericht Braunschweig hat die Klage eines 17-jährigen Schülers gegen den Gemeinde-Unfallversicherungsverband erfolgreich entschieden. Der Schüler war auf dem Heimweg von der Schule mit einem Leichtkraftrad unterwegs, wählte jedoch eine längere, kurvenreiche Straße außerhalb der Ortschaft. In einer Kurve prallte er gegen ein Verkehrsschild und verletzte sich an Knochen und Weichteilen. Der Unfallversicherer hatte die Anerkennung als Wegeunfall abgelehnt, da der Schüler nicht den direkten Heimweg genommen habe.
Wegeunfallschutz umfasst altersbedingte Umwege
Das Gericht bestätigte, dass der Schüler zwar einen Umweg gefahren sei, der besondere Schutz der Schülerunfallversicherung aber auch altersbedingte, risikoreiche Entscheidungen umfasse. Ziel des Wegeunfallschutzes sei es, Kinder und Jugendliche gerade vor den typischen Gefahren des Verkehrsraums zu bewahren. Die Entscheidung stützte sich auf die Einschätzung, dass Kinder und Jugendliche sich häufig unvernünftig verhalten und dadurch statistisch besonders gefährdet sind.
Das Urteil ist rechtskräftig (SG Braunschweig, S 14 U 140/22, 28. Oktober 2025) und unterstreicht den umfassenden Schutz der Schülerunfallversicherung bei Umwegen auf dem Schulweg.



