
Potsdam, 23. Februar 2026 (JPD) – Die Verfahrenszahlen an den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg sind im Jahr 2025 spürbar gestiegen. Wie aus dem aktuellen Jahresbericht des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hervorgeht, erhöhte sich allein dort die Zahl der neu eingegangenen Verfahren von 3.289 im Jahr 2024 auf 3.648 im Jahr 2025. Dies entspricht einem Zuwachs von rund elf Prozent.
Den 3.648 Neueingängen standen 3.543 Erledigungen gegenüber, sodass die Eingänge die Abschlüsse überstiegen. Der Verfahrensbestand wuchs dadurch von 3.850 zu Jahresbeginn auf 3.955 Verfahren zum Jahresende. In den Vorjahren waren die Eingangszahlen weitgehend stabil oder leicht rückläufig gewesen.
Sozialgericht Berlin mit Höchststand – Bürgergeld-Verfahren dominieren
Am Sozialgericht Berlin setzte sich der Anstieg der Eingänge fort. Mit 23.265 neuen Klagen und Eilanträgen verzeichnete das Gericht 3.216 Verfahren mehr als im Vorjahr, was einer Steigerung von 15,6 Prozent entspricht. Damit erreichten die Eingangszahlen dort den höchsten Stand der vergangenen sechs Jahre.
Auch die Sozialgerichte in Brandenburg meldeten wachsende Belastungen. An den Standorten Sozialgericht Cottbus, Sozialgericht Frankfurt (Oder), Sozialgericht Neuruppin und Sozialgericht Potsdam stieg die Zahl der Eingänge von 9.888 im Jahr 2024 auf 10.758 Verfahren im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von rund neun Prozent.
Den größten Anteil der Verfahren machten erneut Streitigkeiten aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus. Klagen und Berufungen zum Bürgergeld stellten beim Landessozialgericht rund 37 Prozent aller Eingänge.
Der Präsident des Landessozialgerichts, Jes Möller, verwies im Jahresbericht auf die erheblichen organisatorischen Herausforderungen. Neben der steigenden Zahl hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger binde insbesondere die Umstellung auf die elektronische Akte zusätzliche Ressourcen. Zugleich könnten mögliche Reformen sozialer Leistungen weitere Veränderungen im gerichtlichen Geschäftsanfall nach sich ziehen.
Das Landessozialgericht mit Sitz in Potsdam ist seit Juli 2005 gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin sowie der brandenburgischen Sozialgerichte.





