
Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse durch CDU/CSU und SPD wurde in einer Expertenanhörung kontrovers diskutiert. Während Sachverständige aus dem Umfeld von SPD, Grünen und Linken die Regelung als notwendiges Mittel zum Mieterschutz befürworteten, lehnten Vertreter aus dem Unions- und AfD-Lager sie ab und warnten vor negativen Effekten für Investitionen und Wohnungsbau. Neben dem Gesetzentwurf der Koalition wurden auch weitergehende Vorschläge der Grünen und Linken behandelt.
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse ist bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag zeigten sich vor allem die von der Unions- beziehungsweise AfD-Fraktion benannten Experten skeptisch bis ablehnend gegenüber dem Vorhaben und forderten vornehmlich, auf weitere Regulierung zu verzichten und den Wohnungsbau anzukurbeln.
Die jeweils von SPD, Grünen und Linken benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Vorschlag grundsätzlich. Sie sprachen sich ihrerseits für weitergehende Maßnahmen aus, um Mieterinnen und Mieter besser vor steigenden Mieten zu schützen.
Mit ihrem Gesetzentwurf (21/322) wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die bis Ende des Jahres befristete Regelung der Mietpreisbremse um vier Jahre verlängern. Die Regelung ermöglicht es den Ländern, „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ auszuweisen. In diesen Gebieten darf bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Wohnungen, die erstmals nach 2014 vermietet worden sind.
Gegenstand der Anhörung waren auch ein Entwurf für ein „Faire-Mieten-Gesetz“ (21/222) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).
Eine Verlängerung der Mietpreisbremse wurde in der Anhörung beispielsweise von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland abgelehnt. Ihr Vertreter Dirk Salewski kritisierte, dass die Mietpreisbremse 2015 als vorübergehende Maßnahme eingeführt, aber zum Dauerzustand geworden sei.
Für das Ziel, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern, sei sie aber nicht geeignet. Stattdessen wirke die Mietpreisbremse „wie ein Brandbeschleuniger“, weil sie Investoren verunsichere, Neubau und Sanierung verhindere und den Mangel verschärfe. Salewski warnte zudem davor, die bisherige Ausnahme für Neubauten von der Mietpreisbremse anzupassen. Das wäre ein „direkter Angriff auf Investitionssicherheit“, sagte er.
Wie Salewski sprach sich auch der Vertreter von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, der ebenfalls von der Union als Sachverständiger benannt worden war, gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse und verschärfte Regulierung aus.
Professor Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft konstatierte mit Blick auf internationale Erfahrungen, dass sich die Mietpreisregulierung nirgendwo bewährt habe. „Im Gegenteil: Sie hat sich am Ende immer gegen die Mieter gewendet“, betonte der von der Union benannte Sachverständige.
In Deutschland sei der Abstand zwischen Neuvertragsmieten und Bestandsmieten aufgrund der Mietpreisbremse deutlich angewachsen. Die Mietpreisbremse entwickle sich so zunehmend zu einem „Mietenstopp“ und zeige damit die gleichen „destruktiven Effekte“ wie in anderen Ländern. Voigtländer wies in diesem Zusammenhang etwa auf mangelnde Investitionen in den Bestand hin.
Roger Beckamp kritisierte ebenfalls, dass die Mietpreisbremse nicht dazu geeignet sei, das Problem der stetig steigenden Mieten und der Wohnungsnot zu lösen. Die Preise seien ein Signal dafür, dass Angebot und Nachfrage in einem Missverhältnis stünden, führte der von der AfD als Sachverständiger benannte Immobilienökonom und Rechtsanwalt aus.
Beckamp warf der Politik vor, das seit zehn Jahren bestehende Grundproblem bei der Nachfrage, die „Massenzuwanderung“, nicht zu benennen und anzugehen. Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse sei daher „reine Symbolpolitik“, um die hohen Preise „auf Kosten der Vermieter“ zu deckeln.
Der Einzelsachverständige Manfred Sedlmeier sprach sich gegen eine Ausweitung der Mietpreisbremse aus, da dies ein „fatales Signal“ in den Markt senden würde. Stattdessen brauche es belastbare aktuelle Mietspiegel, Anreize für Neubau und Sanierung und schnellere Genehmigungen, forderte der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige.
Professor Florian Rödl von der Freien Universität Berlin warnte hingegen vor „dramatischen Auswirkungen“, sollte die Mietpreisbremse nicht verlängert werden. Sie sei auch ungeachtet ihrer Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten das „einzig einigermaßen taugliche Instrument zur Preisdämpfung auf dem Wohnungsmarkt“.
Der Rechtswissenschaftler sprach sich dafür aus, die Regelung zur Mietpreisbremse zu entfristen. Der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige verwies unter anderem darauf, dass es sich bei der Knappheit städtischen Wohnraums nicht nur um einen vorübergehenden Engpass handle, sondern dieser historisch immer schon knapp gewesen sei.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die angestrebte Verlängerung als „absolut notwendig“. Der von Union und SPD vorgelegte Gesetzentwurf sei aber unzureichend und verbesserungswürdig, sagte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige begrüßte ausdrücklich den von der Grünen-Fraktion vorgelegten Entwurf für ein „Faire-Mieten-Gesetz“.
Der Rechtsanwalt Max Althoff nannte eine Verlängerung der Mietpreisbremse „empfehlenswert“. Sie funktioniere im Verhältnis Mieter-Vermieter gut, wenn sie angewendet werde. Sie funktioniere aber nicht mit Blick auf ihren eigentlichen Zweck, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verhindern. Für Vermieter lohne es sich, gesetzliche Vorgaben zu ignorieren. Mieter wiederum würden ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht wagen, diese durchzusetzen, begründete der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige. Althoff forderte daher „spürbare Konsequenzen“ für Vermieter bei Gesetzesverstößen.
Ähnliche Forderungen erhob Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Sie kritisierte, dass Vermietern keine Sanktionen im Fall von Verstößen gegen die Regelung der Mietpreisbremse drohten. Wie Althoff verwies auch Werner darauf, dass Mieter die Auseinandersetzung mit ihrem Vermieter scheuten, da sie Konsequenzen für das Mietverhältnis befürchteten – etwa die Drohung mit einer Eigenbedarfskündigung. „Es braucht mehr Rückendeckung für Mieterinnen und Mieter“, forderte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige.
HiB Nr. 231, 23.06.2025