
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen einen 60-jährigen Beschuldigten eingestellt, der im Amtsblatt Sebnitz eine Anzeige mit diskriminierenden Ausbildungsplatzangeboten geschaltet hatte. Obwohl die Anzeige als geschmacklos und moralisch anstößig bewertet wurde, liegt keine strafrechtliche Relevanz vor, da keine Gewaltaufrufe oder Verleugnung der Menschenwürde enthalten sind. Das Verfahren wurde nach sorgfältiger Prüfung eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 60-jährigen Deutschen aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Volks-verhetzung geführt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 17.04.2025, Ausgabe Nr. 15 auf Seite 28 eine privat finanzierte Anzeige in Auftrag gegeben zu haben. In der Anzeige soll der Beschuldigte auf die Mög-lichkeit hingewiesen haben, ab 2026 einen Ausbildungsplatz in seinem Unternehmen zu bekommen, dabei aber bestimmte Personengruppen von vornherein und völlig grundlos ausgeschlossen haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Sachverhalt umfassend rechtlich geprüft. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass der Inhalt der Anzeige zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz ist. Die Äußerungen sind als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen. Hierbei war zunächst zu berücksichtigen, dass die benannten Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar sind. Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen.
Die Erhebung einer Anklage kam vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Staatsanwaltschaft Dresden, 20.06.2025