
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Bericht zu den im Jahr 2024 erfolgten Löschung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet beschlossen.
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt erklärt hierzu: „Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Gegen die Verbreitung dieser widerwärtigen Taten im Netz muss konsequent vorgegangen werden. Jede verbreitete Aufnahme dieser Taten ist ein weiterer Akt der Gewalt. Diese Aufnahmen müssen umgehend entfernt werden. Die Speicherpflicht für IP-Adressen ist der konsequente Schritt im Kampf gegen die Täter von Kindesmissbrauch und muss schnellstens Gesetz werden.“
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt hierzu: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass Bilder und Videos solcher Taten im Internet verbreitet werden. Dazu arbeiten unsere Sicherheitsbehörden eng mit Hosting-Anbietern zusammen. Der aktuelle Löschbericht zeigt: Diese Zusammenarbeit funktioniert. Doch das Löschen von Kinderpornographie allein reicht nicht aus. Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreitet, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb werden wir die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Denn oft ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität. Die Strafverfolgungsbehörden müssen diesen Spuren nachgehen können – auf einer klaren, rechtsstaatlich sauberen Grundlage, die wir schaffen werden. Der Schutz von Kindern steht für uns an oberster Stelle.“
Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2024. Der Bericht bezieht sich auf kinderpornografischen Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs.
Seit 2011 wird das Prinzip „Löschen statt Sperren“ verfolgt. Nach diesem Ansatz wird der Zugriff auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nicht mehr wie zuvor durch Sperren beschränkt, sondern die Inhalte werden von den Servern gelöscht und sind somit online nicht mehr verfügbar.
Die Beschwerdestellen nehmen Hinweise auf kinderpornografische Inhalte entgegen, prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz und leiten die berechtigten Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte durch die effektive Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Meldestellen und inländischen Hosting-Providern die schnelle Löschung erneut auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Dadurch wurde verhindert, dass Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterverbreitet werden.
Bei Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte auf Internetseiten, die im Inland gehostet sind, wurden innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht (99 %). Über die Hälfte (55,98 %) der Inhalte wurden sogar bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 38,7 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote 84,17 %. Inhalte, die trotz aller Maßnahmen nicht gelöscht werden konnten, wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.
Zwischen dem Bundeskriminalamt und der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net, der Beschwerdestelle des eco-Verbandesder Internetwirtschaft e.V. (eco e.V.) und der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM e.V.) besteht eine enge Kooperation, die eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischerInhalte im Internet ist.
Der Bericht geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages, der in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden hatte, bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ mit einer schnellen Verfügbarkeitsreduktion zu setzen.
Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Den Bericht finden Sie hier.
BMJV, 18.06.2025