
Münchner Flughafen: Bau der dritten Startbahn bleibt rechtlich möglich
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der dritten Startbahn des Flughafens München nicht im März 2026 erlischt. Die bereits umgesetzten Maßnahmen der Flughafen München GmbH genügen nach Auffassung des Gerichts als Beginn der Planverwirklichung.