Einzelne Glättestellen lösen keine Streupflicht aus
Ein Lkw-Fahrer scheitert vor dem Amtsgericht München mit seiner Schmerzensgeldklage nach einem Sturz auf vereisten Flächen. Einzelne Glättestellen begründen laut Urteil keine Pflicht zur flächendeckenden Räumung oder Streuung eines Betriebsgeländes.