Taylor Wessing berät thyssenkrupp beim Verkauf von Automation Engineering an Agile Robots
Taylor Wessing hat thyssenkrupp beim Verkauf ihrer Business Unit Automation Engineering an Agile Robots SE umfassend rechtlich beraten.
Taylor Wessing hat thyssenkrupp beim Verkauf ihrer Business Unit Automation Engineering an Agile Robots SE umfassend rechtlich beraten.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat Mercedes-Benz im Streit mit dem KBA über Rückrufbescheide Recht gegeben. Die Bescheide wurden aufgehoben, weil sie auf einer veralteten Rechtsgrundlage beruhten. Eine technische Prüfung der Abschalteinrichtung war nicht erforderlich.
Das OVG NRW wies die Klage des NABU gegen das Bundesamt für Naturschutz ab. Sanierungsmaßnahmen am Offshore-Windpark „Butendiek“ wegen angeblicher Schäden am Seetaucher-Lebensraum können derzeit nicht angeordnet werden, da ein Umwelt- oder Haftungstatbestand nicht festgestellt werden konnte.
Das Landgericht München I verurteilte Alper G. wegen Beleidigung und Bedrohung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Die Strafe wurde damit gegenüber dem Vorjahr um neun Monate erhöht, unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen und Störungen während der eigenen Hauptverhandlung.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat Eilanträgen von ATTAC gegen räumliche Beschränkungen von Kundgebungen gegen die AfD-Jugend weitgehend stattgegeben. Die Versammlungen dürfen größtenteils an den ursprünglich angemeldeten Orten stattfinden, während Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbote bestehen bleiben.
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen Corona-Regeln weitgehend abgewiesen, jedoch die Maskenpflicht für Verkaufsstellen wegen unklarer Rechtslage für nichtig erklärt. Die Vorschriften verletzten das Bestimmtheitsgebot und durften daher nicht Grundlage für Bußgelder sein.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat räumliche Auflagen für zwei geplante Protestveranstaltungen gegen die AfD-Jugendorganisation aufgehoben, eine weitere jedoch bestätigt. Die Stadt durfte zwar Gegenstandsverbote erlassen, musste aber ihre Vorgaben zu Lautstärke und Ordnerzahl anpassen.
Der Commercial Court Hamburg hat in seinem ersten Urteil einem Unternehmen die Rückabwicklung eines Millionenkaufs von Batteriezellen zugesprochen. Wegen einer fehlenden SMA-Zertifizierung sah das Gericht die Geschäftsgrundlage des Vertrags als entfallen an und verpflichtete die Verkäuferin zur Rückzahlung.
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die ElbFeeder Germany GmbH & Co. KG, ein Joint Venture des isländischen Transportunternehmens Eimskip und der börsennotierten Hamburger Reederei Ernst Russ AG, beim Abschluss von Schiffbauverträgen für zwei hochmoderne 2.280-TEU-Containerschiffe beraten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverbandsklage zum Brandschutz im Tunnel des Projekts „Stuttgart 21“ als unzulässig abgewiesen. Brandschutzvorschriften im Eisenbahnrecht seien keine umweltbezogenen Regelungen, weshalb der Verein nicht klagebefugt sei.
Das OLG Frankfurt bestätigte die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Vergütungsvorteile für Betriebsratsmitglieder. Trotz Pflichtverstößen behält der Kläger seinen Anspruch auf Tantiemen. Eine Revision kann beim Bundesgerichtshof angestrebt werden.
Die auf Bau-, Immobilien- und Vergaberecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei Leinemann Partner ernennt zum 1. Januar 2026 die Vergaberechts-Spezialistin Anne Müller (37) zur Partnerin.