Akteneinsicht in elektronische Bußgeldakten nur noch per PDF/A
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Akteneinsicht in elektronische Bußgeldakten in Hessen durch Übermittlung einer PDF/A-Datei erfolgt. Die Entscheidung stellt klar, dass das PDF-Format die elektronische Akte vollständig und standardisiert abbildet und den Anspruch auf Informationsparität wahrt.