Betreiberin des Escher Sees muss 30.000 Euro Zwangsgelder zahlen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge der Betreiberin des Strandbads am Escher See abgelehnt. Sie muss 30.000 Euro Zwangsgelder zahlen, da die Stadt Köln Verstöße gegen eine bestehende Nutzungsuntersagung festgestellt hatte.