Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zur Nutzung von „Pegasus“ durch den BND
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.