Widerspruch ist gegen Krankenkassenhinweis auf Behandlungsverbot statthaft
Ausgangspunkt war ein Eilantrag eines Regionalkrankenhauses aus dem ländlichen Raum, in dem der Medizinische Dienst (MD) eine Kontrolle durchgeführt hatte. Dabei stellte der MD fest, dass die Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Oberschenkelhalsbrüchen nicht vollständig erfüllt waren, weil am Wochenende kein Geriater zur Verfügung stand.