D&O-Versicherungssumme für Ex-Wirecard Chefbuchhalter aufgebraucht
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat heute entschieden, dass sich die beklagte D&O-Versicherung des klagenden ehemaligen Chefbuchhalters der Wirecard AG zu Recht darauf berufen hat, dass die Versicherungssumme erschöpft sei und die Beklagte deshalb keine weiteren Kosten übernehmen müsse.