Vertrauliche E-Mails an Journalisten weitergeleitet: Amtsausübungsverbot für Stadtrat rechtmäßig
Verstößt ein Stadtrat gegen seine Verschwiegenheitspflicht, indem er interne E-Mails an einen Journalisten weitergibt, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.