Begründung der Ablehnung des Eilantrags der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF
Am heutigen Tag hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Begründung ihres Beschlusses vom 8. Oktober 2023 veröffentlicht, mit dem sie einen Antrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 88/2023). Dieser war darauf gerichtet, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und…