Eilantrag gegen die Teilrodung des Fechenheimer Waldes ist erfolglos
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass die unmittelbar bevorstehende Teilrodung des Fechenheimer Waldes im Zuge der Fertigstellung der Bundesautobahn A 66 Hanau – Frankfurt am Main durchgeführt werden kann. Die von der Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin) beabsichtigte Rodung einer zirka…