Zwei Drittel der Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland lassen sich durch Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur erklären. „Viele Menschen im Osten arbeiten in typischen Niedriglohnbranchen, und auch gut bezahlende Großunternehmen aus der Industrie sind hier kaum vertreten“, sagt Jannik Nauerth von der Niederlassung Dresden des ifo Instituts. Arbeitnehmer*innen in den ostdeutschen Flächenländern verdienen 33 Jahre nach der Wiedervereinigung im Schnitt rund 15 Prozent weniger pro Stunde als ihre Kolleg*innen in Westdeutschland. Wenn die Einflüsse der Struktur herausgerechnet werden, sind es nur noch 5 Prozent.  

„Daher sind Vorschläge aus der Politik, die eine höhere Tarifbindung der Betriebe als Maßnahme zur Verringerung der Lohnlücke sehen, wenig hilfreich“, ergänzt Joachim Ragnitz vom ifo Dresden. „Es bleibt abzuwarten, ob die jüngste Ansiedlung von Tesla und anderen Konzernen im Osten die Lohnlücke langfristig schließen kann.“ 

Während westdeutsche Arbeitnehmer*innen im Jahre 2022 durchschnittlich 31,40 Euro pro Stunde verdienten, kamen Arbeitnehmer*innen in den ostdeutschen Flächenländern nur auf 26,60 Euro pro Arbeitsstunde. Dies wird häufig als ein Beleg für eine vermeintliche Benachteiligung ostdeutscher Arbeitnehmer*innen herangezogen. „Unsere Analyse zeigt aber, dass sich rund zwei Drittel des Lohnrückstands durch strukturelle Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland erklären lassen.“ Ragnitz ergänzt: „Viele Unternehmen sind nicht tarifgebunden, weil für sie die Nachteile schwerer wiegen als die Vorteile. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten deswegen die Besonderheiten gerade kleiner Unternehmen auch in den Tarifverträgen stärker berücksichtigen.“ 

Zu diesem Thema werden die Aufsätze „Stärkere Tarifbindung als Instrument zur Erhöhung der Löhne in Ostdeutschland“ von Joachim Ragnitz sowie „Lohnlücke Ost-West – Ewige Disparität oder schiefer Vergleich?“ von Jannik A. Nauerth und Johan Pflanz in Heft 05/2023 der Zeitschrift „ifo Dresden berichtet“ veröffentlicht, die heute erschienen ist. Die Beiträge des Heftes können kostenfrei heruntergeladen werden unter https://www.ifo.de/publikationen/2023/zeitschrift-einzelheft/ifo-dresden-berichtet-052023

(c) ifo-Institut, 18.10.2023

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