Freispruch für Kiosk-Angestellten: Drogenhandel unter der Theke war nicht zu beweisen
Der Vorwurf: Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Zudem soll der Angestellte eines Kiosks in Würzburg unter der Ladentheke einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben. Die Abgabe an Minderjährige ist in § 29a des Betäubungsmittelgesetzes als Verbrechen ausgestaltet – es droht mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe. Nachweisen konnte man dem…