Hubig unterzeichnet Europarats-Übereinkommen zum Schutz von Anwälten

Straßburg, 26. Januar 2026 (JPD) – Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Abkommens ist es, die Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten vor Angriffen und staatlicher Repression abzusichern und die Bedeutung der Anwaltschaft für die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Es handelt sich um das erste internationale Abkommen, das speziell den Schutz der Anwaltschaft regelt.

Das Übereinkommen war bereits am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats angenommen worden und wurde zur Unterzeichnung aufgelegt. Für Deutschland haben Bundesjustizministerin Hubig und Botschafterin Heike Thiele die Vereinbarung unterzeichnet. Die Konvention kann auch von Nichtmitgliedsstaaten des Europarats ratifiziert werden. Völkerrechtlich tritt sie erst in Kraft, wenn mindestens acht Länder, darunter sechs Europaratsmitglieder, das Abkommen ratifizieren.

Vorgaben zum Schutz von Anwälten und Rechtsstaatlichkeit

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen, Einschüchterungen, körperlichen Angriffen, Drohungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz der Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung und die Sicherung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Im Strafverfolgungsbereich müssen Staaten bei Angriffen auf Anwälte wirksame Ermittlungen einleiten.

Bundesjustizministerin Hubig betonte die besondere Bedeutung der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten. „Recht und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – und insbesondere Anwältinnen und Anwälte spüren diesen Druck. Eine starke und unabhängige Anwaltschaft ist gerade den Anti-Demokraten und Autoritären ein Dorn im Auge“, sagte Hubig. Die Unterzeichnung sei ein wichtiger Schritt, um den Berufsstand vor staatlicher Repression und Drangsalierung zu schützen.

Das Übereinkommen ergänzt bereits bestehende Schutzregelungen im deutschen Recht und kann die Resilienz des Anwaltsberufs weiter stärken. Konkret könnte Anpassungsbedarf im Bereich der Strafprozessordnung bestehen. Die Umsetzung des Abkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

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