
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Besitz von bestimmten Druckluftwaffen neu regeln soll.Dabei geht es um Waffen, aus denen potenziell tödlich wirkende Geschosse verschossen werden können. Künftig soll man die betroffenen Waffen nicht mehr erlaubnisfrei erwerben und besitzen dürfen.
Die Bundesregierung reagiert damit auf neue Entwicklungen in der Waffentechnik. Durch diese ist es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen, auch Geschosse zu verschießen, von denen potenziell tödliche Wirkung ausgehen kann. Diese Geschosse stellen eine große Gefahr etwa für Polizistinnen und Polizisten dar, da sie sogar Schutzwesten durchdringen können. Nach derzeitigem Waffengesetz sind der Erwerb und der Besitz dieser Druckluftwaffen bisher erlaubnisfrei. Das ändert der neue Gesetzentwurf.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Diese Waffe sorgt für erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger. Wir schließen im Gesetz diese gefährliche Lücke.“
Mit der neuen Regelung sollen diese Druckluftwaffen dann einer waffenrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Diese wird u.a. erst nach einer erfolgreichen Prüfung der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) des Antragstellers durch die Waffenbehörde erteilt. Bei Personen unter 25 Jahren sind zudem auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die geistige Eignung vorzulegen (§ 6 Abs. 3 WaffG).
Die 7,5-Joule-Grenze für den erlaubnisfreien Erwerb von Druckluftwaffen geht auf eine Regelung zurück, die mehr als 50 Jahre alt ist. Damals war die Annahme, dass von Waffen, die die 7,5-Joule-Grenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen.
BMI, 18.06.2025