Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Dazu erklärt Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze:
„Das Gesetz ist ein Meilenstein, der auch die Entwicklungspolitik voranbringt. Wir wollen sichere, geordnete und reguläre Migration ermöglichen, von der alle profitieren. Viele Entwicklungsländer stehen vor der Herausforderung, Jobs für ihre junge Bevölkerung zu schaffen. In Deutschland sorgt der demografische Wandel dafür, dass wir in vielen Bereichen dringend zusätzliche Fachkräfte benötigen. Hier können wir Win-Win-Situationen organisieren, indem wir die Ausbildung von Fachkräften in unseren Partnerländern voranbringen – sowohl für den dortigen Bedarf als auch für unseren.
Das neue Gesetz baut Hürden ab, damit Menschen aus Entwicklungsländern die Möglichkeiten der Arbeits- und Ausbildungsmigration nach Deutschland besser nutzen können. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Zuwanderung nach Deutschland nicht zum Entwicklungshemmnis für unsere Partnerländer wird. Dieses Prinzip haben wir darum explizit im Gesetz verankert. Das Entwicklungsministerium unterstützt seine Partnerländer dabei, das Risiko eines „brain drains“ zu reduzieren und reguläre Migration für nachhaltige Entwicklung zu nutzen.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes ist kein Selbstläufer: Es braucht einen Kulturwandel sowie praktische Initiativen und Partnerschaften, um das Gesetz mit Leben zu füllen. Wir wollen mit den neuen Zentren für Migration und Entwicklung einen Beitrag dazu leisten.“
Weitere Informationen:
Die Zentren für Migration und Entwicklung werden derzeit in neun Partnerländern aufgebaut: Marokko, Tunesien, Ägypten, Ghana, Nigeria, Pakistan, Irak, Jordanien und Indonesien.
Quelle: BMZ, Pressemitteilung vom 29. März 2023