Garten- und Landschaftsbaubetriebe von Autobahnmaut befreit

Berlin, 3. März 2026 (JPD) Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Maut entrichten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in drei Eilverfahren die Mautforderungen der Toll Collect GmbH im Auftrag des Bundes zurückgewiesen. Die Verfahren betrafen Transporte von Maschinen und Geräten wie Großrasenmähern zu Einsatzorten auf Bundesautobahnen.

Handwerkerausnahme gilt für leichte Fahrzeuge

Die 38. Kammer entschied, dass die Antragsteller unter die sogenannte „Handwerkerausnahme“ fallen. Danach darf für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die Material, Ausrüstung oder Maschinen für handwerkliche Tätigkeiten transportieren, keine Maut erhoben werden. Die betroffenen Fahrzeuge der Garten- und Landschaftsbaubetriebe erfüllten diese Voraussetzungen, sodass die Mautpflicht entfiel.

Gegen die Beschlüsse ist bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (Az. 9 S 1/26; 9 S 2/26). Die Entscheidungen der 38. Kammer stammen vom 23. und 26. Februar 2026 (VG 38 L 126/26 u.a.).

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner