
Stuttgart, 9. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht Stuttgart hat einen 34-jährigen Mann wegen Mordes an einer 25-jährigen Studentin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer tötete der Angeklagte die Frau im Januar 2025 in Stuttgart-Ost heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Tormählen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der Studentin vor deren Wohnung auflauerte. Als die Frau ihre Wohnungstür öffnete, um diese zu verlassen, griff der Mann sie unvermittelt an und stach mehrfach mit einem mitgeführten Küchenmesser auf sie ein. Die 25-Jährige starb innerhalb kurzer Zeit an einem Verblutungsschock. Im Anschluss nahm der Angeklagte sexuelle Handlungen an dem leblosen Körper vor.
Gericht sieht Mordmerkmal der Heimtücke und niedrige Beweggründe
Nach den Feststellungen des Gerichts handelte es sich nicht um eine spontane Tat, sondern um eine geplante Tötung. Die Studentin habe beim Öffnen der Wohnungstür nicht mit einem Angriff gerechnet und sei daher arg- und wehrlos gewesen. Abwehrverletzungen seien nicht festgestellt worden, was nach Auffassung der Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke belege.
Als weiteres Mordmerkmal wertete das Gericht niedrige Beweggründe. Motiv der Tat sei die Eifersucht des Angeklagten gewesen, nachdem die Getötete eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen hatte. Der Angeklagte, der die Frau lediglich flüchtig aus einem Fitnessstudio kannte, habe keinen näheren Kontakt zu ihr gehabt und diesen auch nicht von ihr gewollt bekommen. In der Tat hätten sich ausgeprägte Macht- und Besitzansprüche gegenüber der Studentin gezeigt, so das Gericht.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sah die Schwurgerichtskammer hingegen nicht als erfüllt an. Die Hauptverhandlung hatte am 14. Juli 2025 begonnen und endete am 21. Verhandlungstag mit der Urteilsverkündung. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.