Gegen den Richter a. D. Jens Maier wurde durch die sächsische Justizministerin Katja Meier von Amts wegen ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet. Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Es besteht der konkrete Verdacht, dass der im Ruhestand befindliche Richter sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat.

Ihm wird vorgeworfen, sich aktiv in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei zu betätigen und damit Zielsetzungen dieser Partei zu unterstützen, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereinbar sind. Der Richter a. D. hat auf dem Parteitag des Landesverbandes Sachsen der Partei »Alternative für Deutschland« (AfD Sachsen) für ein Parteiamt kandidiert und wurde im Anschluss durch den Parteitag in das Amt gewählt. Ferner wird ihm zur Last gelegt, bei seiner Bewerbungsrede für die Kandidatur Äußerungen getätigt zu haben, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind. 

Justizministerin Katja Meier: »Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren. Jede Richterin und jeder Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Der Schutz des hohen Vertrauens der Bevölkerung in den tagtäglichen Einsatz aller Bediensteten des Freistaats für Rechtsstaat und Demokratie verpflichtet uns, jedem Verdacht von verfassungsfeindlicher Betätigung im öffentlichen Dienst konsequent nachzugehen.«

Das Disziplinarverfahren wird aufgrund seiner besonderen Bedeutung beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) geführt. 

Hintergrund:

Der frühere Abgeordnete Jens Maier wurde durch das SMJusDEG zunächst zum 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, um seinen gesetzlichen Rückkehranspruch aus dem Abgeordnetengesetz zu erfüllen. Gleichzeitig reichte das SMJusDEG den Antrag beim Richterdienstgericht ein, nach § 31 Deutsches Richtergesetz die Versetzung von Jens Maier in den Ruhestand zum Schutz der Rechtspflege für zulässig zu erklären. Mit Beschluss vom 24. März 2022 verbot das Dienstgericht für Richter zunächst nach § 35 Deutsches Richtergesetz vorläufig eine weitere Tätigkeit von Jens Maier als Richter. Mit Urteil vom 1. Dezember 2022 wurde die Versetzung des Richters in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege für zulässig erklärt. Da der Richter gegen dieses Urteil eine zulässige Revision eingelegt hat. Der Bundesgerichtshof – Dienstgericht des Bundes – hat am 5. Oktober 2023 entschieden, dass es zulässig ist, den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen. Damit hatte der Bundesgerichtshof die Revision von Jens Maier gegen das Urteil des sächsischen Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Leipzig vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen.

In dem parallel laufenden, am 14. März 2022 durch das Landgericht Dresden eingeleiteten Disziplinarverfahren hat das SMJusDEG mit Klageschrift vom 30. Juli 2023 Disziplinarklage gegen den Richter am Amtsgericht Jens Maier zum Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Leipzig erhoben. Dieses gerichtliche Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

(c) SMJ Sachsen, 04.06.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner