
Karlsruhe, 14. April 2026 (JPD) Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken im sogenannten „Glasfaser-Mordprozess“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der vier Angeklagten gegen das Urteil vom 5. Februar 2025 verworfen. Zuvor war das Verfahren teilweise hinsichtlich einzelner Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Die Verurteilungen zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bleiben damit bestehen.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Angeklagten ihren Arbeitgeber unter einem Vorwand in eine gemeinsam genutzte Monteurswohnung gelockt. Dort fesselten und knebelten sie ihn und führten Schläge sowie Tritte gegen den Kopf aus, wobei sie seinen Tod zumindest billigend in Kauf nahmen. Das Opfer verstarb infolge der Gewaltanwendung.
Im Anschluss dokumentierten die Angeklagten ihr Verhalten durch entwürdigende Handlungen am sterbenden Opfer, wobei sie sich gegenseitig filmten. Der BGH sah nach umfassender rechtlicher Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist das Urteil des Landgerichts Saarbrücken rechtskräftig.




