Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt

Erfurt, 3. März 2026 (JPD) Der Bundespräsident hat Prof. Dr. Heinrich Kiel, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt. Die Ernennungsurkunde überreichte ihm am 27. Februar 2026 Staatssekretärin Leonie Gebers im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Prof. Dr. Kiel, Jahrgang 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und promovierte dort 1990. Nach dem Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit Niedersachsen 1991 war er zunächst an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle tätig. Von 1994 bis 1996 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

Langjährige Erfahrung in der Arbeitsgerichtsbarkeit

1997 wurde Kiel Direktor des Arbeitsgerichts Celle, 2000 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht und 2006 Vizepräsident desselben Gerichts. 2007 wechselte er als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen. Seit Juli 2009 ist er Richter am Bundesarbeitsgericht, zunächst im Siebten Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2014 war. 2018 wurde er Vorsitzender Richter und übernahm den Vorsitz des Neunten Senats, zuständig unter anderem für Urlaubsrecht, Teilzeitbeschäftigung, Arbeitnehmerstatus und Zeugnisrecht.

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover verlieh Kiel bereits 2011 eine Honorarprofessur.

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