Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2023 die Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann offiziell bestätigt. Seine Ehefrau Catherine von Fürstenberg-Dussmann setzte sich mehr als acht Jahre für eine rechtsverbindliche Anerkennung seines letzten Willens ein.

Das Gericht hat entschieden, dass Peter Dussmann am 25. Mai 2010 in der Lage war, in voller Verantwortung sein Testament neu zu fassen und damit seinen Nachlass nach seiner Vorstellung zu regeln.

Hengeler Mueller hat gemeinsam mit Bernard C. Huger und Lucie F. Huger von der US-amerikanischen Kanzlei Greensfelder, Hemker & Gale in diesem Verfahren Catherine von Fürstenberg-Dussmann umfassend beraten. Das Hengeler Mueller-Team bestand aus den Partner Dr. Kai-Steffen Scholz (Gesellschaftsrecht/Unternehmensnachfolge) und Dr. Henning Bälz (Dispute Resolution) sowie Counsel Dr. Marvin Vesper-Gräske (Gesellschaftsrecht/Unternehmensnachfolge, alle Berlin).

Über Hengeler Mueller

Hengeler Mueller ist eine internationale Anwaltssozietät mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, London und München. Mit rund 320 Anwältinnen und Anwälten, davon 90 Partnerinnen und Partner, ist die Kanzlei auf die Rechtsberatung in komplexen Transaktionen, streitigen Auseinandersetzungen sowie Sondersituationen spezialisiert. Zu den Hengeler Mueller-Mandanten gehören große Wirtschaftsunternehmen ebenso wie führende Investoren und Familienunternehmen in Europa und weltweit.

Quelle: Hengeler Mueller, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023

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