Innere Sicherheit

    Cyberangriffe auf die SPD und auf Rüstungsunternehmen sind russischen Militärgeheimdienst GRU zuzuordnen

    Die Bundesregierung hat heute Cyberangriffe der Gruppierung APT 28, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zuzuordnen ist, auf das Schärfste verurteilt. Die Cyberangriffe richteten sich gegen die SPD-Parteizentrale sowie gegen deutsche Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Rüstung, Luft- und Raumfahrt, IT-Dienstleistungen sowie gegen Stiftungen und Verbände.

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    Polizei Sachsen setzt Kennzeichnungspflicht um

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst am 1. Mai 2024 setzt die Polizei Sachsen die neuen Vorgaben des Gesetzgebers zur Kennzeichnungspflicht stufenweise um. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde im Sächsischen Beamtengesetz der § 136a eingefügt: Demzufolge sind uniformierte Polizeibedienstete der Einsatzeinheiten künftig verpflichtet, bei…

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