Vorläufige Aufnahme an baden-württembergischen Gymnasium trotz fehlender Kompetenzmessung
Ein Schüler einer privaten, nicht staatlich anerkannten Grundschule darf vorläufig am Unterricht eines staatlich anerkannten Gymnasiums teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied dies, obwohl er die Teilnahme an der staatlich vorgeschriebenen Kompetenzmessung nicht nachweisen konnte.