Hochradioaktive Abfälle dürfen im Zwischenlager Philippsburg verbleiben
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage gegen die Einlagerung hochradioaktiver Glaskokillen im Zwischenlager Philippsburg abgewiesen. Die Änderungsgenehmigungen der BASE verletzen keine geltenden Vorschriften, und die geplanten Höchstwerte sowie Lagerfristen bleiben unverändert.