VG Köln

Verzicht auf „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam

Ein mit der Übermittlung des Rückmeldeformulars erklärter Verzicht auf die „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam und führt grundsätzlich zur Rückzahlungspflicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tage entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Empfängerin von Soforthilfe abgewiesen.

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Videoüberwachung durch die Polizei in Köln grundsätzlich rechtmäßig – aber zu großflächig

Die polizeiliche Videoüberwachung durch fest installierte Kameras an sieben Standorten in der Kölner Innenstadt, in Köln-Mühlheim und Köln-Kalk ist grundsätzlich rechtmäßig. Die Überwachungsbereiche sind jedoch zu groß bemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden und damit den Klagen von zwei Kölner Privatpersonen teilweise stattgegeben.

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