Auflösung eines Milchviehbetriebes im Vogelsbergkreis rechtmäßig
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss den Eilantrag eines Landwirtes abgelehnt, der sich gegen ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern und die Auflösung seines Rinderbestandes wandte.