Einzelhaltung eines Kongo-Graupapageis begründet Gefahr tierschutzrechtlicher Verstöße
Mit kürzlich den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen einen Eilantrag gegen Anordnungen des Landkreises Gießen zum Verbot der Einzelhaltung und der Durchführung eines Vergesellschaftungsversuches eines Kongo-Graupapageis abgelehnt.