E-Scooter auf Bodenleitsystem für Sehbehinderte abgestellt: Umsetzgebühr in Höhe von 74 Euro rechtmäßig
Die für Abschleppkosten zuständige 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag die Klage einer Anbieterin von Elektro-Scootern gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt, mit welchem sie zur Erstattung der Kosten von Umsetzmaßnahmen herangezogen wurde, abgelehnt.