Leitung des Instituts für Stadtgeschichte – Stelle muss erneut ausgeschrieben werden
Mit Beschluss vom 3. Juni 2024 hat die für das Beamtenrecht zuständige 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main der Stadt Frankfurt am Main untersagt, die Stelle der Leitung des Instituts für Stadtgeschichte vor Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens zu besetzen.