Verbot der Einbringung bergbaufremder Materialen zur Rekultivierung der Kiesgrube Laußnitz I
Ein Bergbauunternehmen darf eine im Landkreis Bautzen gelegene Kiesgrube trotz bestehender vertraglicher Verpflichtungen vorerst nicht mit tagebaufremden Materialien (wie etwa Ziegel, Fliesen, Keramik und Bauschutt) verfüllen. Dies hatte ihm das Sächsische Oberbergamt im Zusammenhang mit einem Abschlussbetriebsplan für die »Kippe Laußnitz-Nordost« des »Kiessandtagebaus Laußnitz I« erlaubt. Der NABU Sachsen hatte…