Schulweg per S-Bahn für Siebenjährigen zulässig
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass einem siebenjährigen Grundschüler die Nutzung der S-Bahn für den Schulweg zumutbar ist und kein Anspruch auf einen Schülerspezialverkehr besteht. Der gesamte Weg weise keine besonderen Gefahren über das übliche Maß hinaus auf und könne mit den Eltern eingeübt werden.