Amokfahrt in Trier: Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 16. Juli 2024 die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen.