Ordnungsgeld gegen Landtagsabgeordneten wegen nicht angezeigter Beteiligungen in Belarus bestätigt
Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigt die Rechtmäßigkeit eines Ordnungsgeldes gegen einen Landtagsabgeordneten wegen nicht angezeigter wirtschaftlicher Beteiligungen in Belarus. Die Höhe des Bußgeldes liegt innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens.