Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben
Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat dasVerwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Die Antragstellerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, auf denen ein 90 Hektar großer „Clean Tech Business Park“ entstehen soll. Im Plangebiet wurden verschiedene geschützte Arten, darunter die besonders…