Denkmaleintrag besytätigt: Dürener Wohnanlage „Im Eschfeld“ darf Baudenkmal bleiben
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Düren die Wohnanlage „Im Eschfeld“ zu Recht als Baudenkmal in die Denkmalliste eintragen durfte. Die Klagen mehrerer Bewohner gegen die Unterschutzstellung blieben ohne Erfolg.