Sprengstoffkontrollen in Mali und Afghanistan: Bundeswehr-Soldaten dürfen Zulagen behalten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Bundeswehr-Sprengstoffentschärfer Zulagen für Fahrzeugkontrollen in Mali und Afghanistan vorerst behalten dürfen. Rückforderungsbescheide über bis zu 77.000 Euro wurden wegen fehlerhafter Billigkeitsentscheidungen aufgehoben (Az. 1 K 2073/24 u.a.).