„Geeinte Völker und Stämme“: Anklage wegen Verstoßes gegen Vereinigungsverbot
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Personen Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot erhoben. Sie sollen trotz eines Verbots weiter für die Gruppierung „Geeinte Völker und Stämme“ tätig gewesen sein. Das Landgericht entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens.