Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 16. September 2024 (Az.: 10 LA 84/24) die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. Februar 2024 (Az.: 1 A 258/21) abgelehnt, mit dem dieses den Rat der Stadt Bad Gandersheim verpflichtet hatte, die dort im September 2021 stattgefundene Bürgermeisterwahl nebst…