Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe teilweise für unwirksam erklärt
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 26. November 2024 (Az.: 9 KN 249/20) in einem Normenkontrollverfahren eine Regelung in derAbwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe über die verpflichtende Vornahme von Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerungsanlage im Fall von häuslichen Abwässern für unwirksam erklärt.