Befristung der Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ auf 14 Tage unwirksam
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat im Streit um die Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, wonach "Mobile Briefmarken" mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, u.a. entschieden, dass die entsprechende Befristung Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist. Der Kläger ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder…