Nicht angeschnallte Insassen können für Haftung von Mitfahrern haftbar gemacht werden
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 27. August 2024 (Az. 3 U 81/23) entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch…