Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen
Eine Schöffin darf in einer Strafverhandlung kein Kopftuch tragen. Das OLG Braunschweig sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gemäß § 31a NJG und entzieht der ehrenamtlichen Richterin ihr Amt. Die Entscheidung ist endgültig.