Zahnverlust beim Poolspiel ist Eigenrisiko
Ein Zahnbruch beim Poolspiel führte zu einer Klage auf Schmerzensgeld – doch die Gerichte entschieden, dass Verletzungen beim Ballspiel ein Eigenrisiko darstellen. Nach einem Hinweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth nahm der Kläger seine Berufung zurück, das Urteil aus Erlangen ist damit rechtskräftig.