Auf Salatblatt ausgerutscht: Keine ständige Reinigungspflicht im Supermarkt
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass Supermärkte nicht für ständige Sauberkeit sorgen müssen. Regelmäßige Reinigung und Kontrollen reichen aus, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Die Schmerzensgeldklage einer Kundin nach einem Sturz wurde abgewiesen.