Privatpatient haftet selbst: Arzt muss Kostenübernahme für Nasen-OP nicht klären
Das Landgericht Frankenthal entschied, dass Ärzte Privatpatienten nicht über die Kostenerstattung ihrer Versicherung informieren müssen. Die Aufklärungspflicht gilt nur bei erkennbarer Gefahr der Nichtübernahme. Die Entscheidung macht die Arztrechnung von über 2.000 Euro rechtskräftig.