Pferd für Reitsport ungeeignet: Verkäuferin muss krankes Pferd zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass eine Käuferin Anspruch auf ein als Sportpferd geeignetes Tier hat, wenn dies beim Verkaufsgespräch klargestellt wurde. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss greift in diesem Fall nicht. Die Verkäuferin muss das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.