Verfassungsgericht Brandenburg: Corona-Verordnung aus dem Jahr 2020 überwiegend rechtmäßig
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen die Corona-Verordnung von 2020 größtenteils abgewiesen. Nur einzelne Bestimmungen zur Maskenpflicht wurden wegen unklarer Formulierungen aufgehoben.