Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ unzulässig
Das Verfassungsgericht des Landes brandenburg hat heute nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ unzulässig ist.