Eilantrag des Hebammenverbands gegen Vergütungsmodell abgewiesen
Das LSG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Deutschen Hebammenverbandes gegen das neue Vergütungsmodell abgelehnt. Die seit November 2025 geltende Vergütung bleibt vorläufig unverändert in Kraft. Eine abschließende Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs steht noch aus.