Homeoffice: Sprung aus Fenster bei E-Roller-Brand kein Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Softwareentwickler, der aus der Wohnung sprang, um sich vor explodierenden E-Roller-Akkus zu retten, keinen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Handlung diente primär der Selbstrettung und nicht der versicherten Tätigkeit im Homeoffice.